Die SPD-Fraktion hat folgenden Antrag zur nächsten Stadtverordnetenversammlung (28. September 2018) eingebracht und fordert den Hessischen Landtag damit auf, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Landtag beschließt die Streichung der Beitragspflicht für den Ausbau von Gemeindestraßen aus dem Kommunalen Abgabengesetz und ermöglicht die Finanzierung der Gemeindestraßen aus allgemeinen Steuermitteln. Dazu werden im Landeshaushalt aus originären Landesmitteln rd. 60 Mio. Euro p.a. eingeplant. Diese Summe soll als Ausgleich an die Kommunen gehen, die beim Ausbau ihrer Gemeindestraßen künftig auf die Einnahmen aus den Anliegerbeiträgen verzichten müssen. Damit werden deren Einnahmeausfälle kompensiert.“

Begründung:

Gemeindliche Straßen und Wege sind Teil der allgemeinen und zwingend notwendigen Infrastruktur einer Kommune und sind daher aus allgemeinen Steuermitteln bei Wiederherstellung bzw. grundhaftem Um- und Ausbau zu finanzieren.

Straßen und Wege können und werden nicht nur von Anliegern in Anspruch genommen, sondern stehen der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung. Für die Beitragserhebung werden hingegen nicht die Benutzer, sondern die Eigentümer anliegender Grundstücke herangezogen, ohne weder die tatsächliche Inanspruchnahme der Straße durch die anliegenden Grundstückseigentümer, noch deren persönliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Das kann im Einzelfall zu existenzbedrohenden Belastungen führen.

In den Bundesländern Bayern, Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind zurzeit ebenfalls Initiativen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktiv, in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg sind diese bereits abgeschafft.