Berichterstattung und Kommentierung zum Thema Feuerwehr in der Witzenhäuser Allgemeinen vom 12.12.2017 erwecken den Eindruck, dass durch die Vertagung der Satzungsänderung aufgrund Mehrheitsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung die Feuerwehr handlungsunfähig geworden sei. Diese Bewertung trifft nicht zu.
Der Rücktritt des Stadtbrandinspektors sowie seines Stellvertreters und die Satzungsänderung sind unterschiedliche Themen, die auch differenziert zu behandeln sind.

Handlungsfähigkeit der Feuerwehr

Die Feuerwehr Hessisch Lichtenau ist handlungsfähig auf Grundlage der bestehenden, gültigen Satzung. Dass die aktuelle Fassung keinen zweiten Stellvertreter vorsieht, führt nicht zur „Handlungsunfähigkeit“, wie es der Beitrag beschreibt. Dringend notwendig sind Neuwahlen, die in einer Hauptversammlung durchgeführt werden sollten.
Gem. § 12 Abs. 6 der Feuerwehrsatzung hat der Magistrat bei einem Freiwerden der Stelle des stellvertretenden Stadtbrandinspektors binnen zwei Monaten eine Versammlung einzuberufen. Damit bleibt Handlungsfähigkeit gewährleistet.
Zeitlich unabhängig davon soll eine Satzung neugestaltet werden. Zu Satzungsfragen sollte grundsätzlich die Meinung der Wehrführer eingeholt werden.
Die SPD-Fraktion begründet die Vertagung der Satzungsänderung mit dem bislang unzureichenden Dialog innerhalb der Feuerwehr sowie einem nicht vorhandenen Dialog zwischen der Feuerwehr und dem Stadtparlament. Der Arbeitskreis „Zukunft der Feuerwehr“ wurde nicht ohne Grund geschaffen, damit wichtige Themen in diesem Gremium behandelt werden können. Es bestand ausreichend Zeit und Gelegenheit den Arbeitskreis zum wichtigen Thema „Satzungsänderung“ einzuberufen.

Eine Satzungsänderung sollte dabei nicht nur die zweite Stellvertreterposition des Stadtbrandinspektors umfassen, sondern diese Möglichkeit auch bei den Wehrführern eröffnen. Die Zusammenlegung von Stadtteilfeuerwehren darf aus demografischen Gesichtspunkten in einer überarbeiteten Satzung nicht unberücksichtigt bleiben. Die geltende Satzung von Großalmerode ist gut geeignet, als Beispiel für eine Neugestaltung der Satzung in Hessisch Lichtenau zu dienen.
Die notwendige Änderung der Feuerwehrsatzung für Hessisch Lichtenau soll nach Ansicht der SPD-Fraktion umfänglich, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und gleichzeitig mit der gebotenen Sorgfalt erfolgen. Einer Verabschiedung der überarbeiteten Satzung schon am 02.Februar 2018 steht nichts entgegen.
Der Weg der am 08. Dezember behandelten Vorlage aus der Verwaltung vom Magistrat über die Ausschüsse in die Stadtverordnetenversammlung mit mehreren redaktionellen Änderungen war sehr unglücklich und rechtfertigte aus Sicht der deutlichen Mehrheit der Stadtverordneten eine Vertagung.

Vor diesem sachlichen Hintergrund ist die SPD-Fraktion für die Vertagung eingetreten. Auch die vorgeschlagene Satzungsänderung in mehreren Etappen fand zu keinem Zeitpunkt die Zustimmung der SPD. Unsere diesbezügliche Positionierung war allen Beteiligten bereits vor der Stadtverordnetenversammlung bekannt.

Abgekartetes Spiel

Auch der im Kommentar zum Artikel vom 12.12.17 geäußerten Annahme, dass es sich um ein abgekartetes Spiel handle, können wir nur widersprechen: Die SPD-Fraktion verfügt in der Stadtverordnetenversammlung nicht über die erforderlichen Mehrheiten, um solche Strategien zu verfolgen. Richtig ist, dass die SPD ihre Positionen sachlich darlegt und für sie wirbt. Unsere Argumente waren ausreichend stark. So konnten wir eine deutliche Mehrheit der Stadtverordneten für eine Vertagung gewinnen. Allein mit den Stimmen der SPD wäre das gar nicht möglich gewesen. Kein „abgekartetes Spiel“ also, sondern ein alltäglicher demokratischer Prozess.

Die SPD geht davon aus, dass mit dem gemeinsamen Zutun aller Beteiligten die Handlungsfähigkeit der Feuerwehr Hessisch Lichtenau gewahrt ist und auch bleibt.

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

*